Der Hanbalismus ist eine der vier Hauptschulen der sunnitischen Rechtswissenschaft und wird Ahmad ibn Hanbal, einem Bagdader Traditionsgelehrten und Juristen des 3. Jahrhunderts nach der Hidschra, zugeschrieben. Die hanbalitische Schule wurde nach ihm von Schülern und Juristen wie Ibn Qudamah weiterentwickelt und ausgebaut; daher sollte ihre Geschichte nicht auf eine administrative Gründung in einem einzigen Jahr reduziert werden.

Hanbalitische Rechtsgelehrte stützen sich auf Koran und Hadith und haben im Laufe der Geschichte verschiedene Debatten über den Umfang rationaler Meinungen und Argumentation geführt. Diese Rechtsschule spielte eine bedeutende Rolle in der Geschichte des Hedschas und Nadschd, ist aber nicht mit einer zeitgenössischen politischen Bewegung oder einer bestimmten Institution gleichzusetzen.